Unser Parteienverkehr - Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 - ist aufgrund COVID-19-Verordnung nur wie folgt möglich:
- Es gilt
die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz
- ein Abstand von mindestens einem Meter muss eingehalten werden
- der Zutritt erfolgt einzeln
Wir folgen weiterhin den gesetzlichen Empfehlungen und empfehlen daher auch Ihnen bitte die Kontaktaufnahme primär zu uns wie folgt zu tätigen: